Unsere Kanzlei verwaltet erfolgreich viele Fälle der außergerichtlichen Schuldenregulierung überfälliger Kreditnehmer durch Verhandlungen mit Bankinstituten und Verwaltungsgesellschaften. Zur Veranschaulichung erwähnen wir einige der erfolgreichsten Siedlungen der letzten Zeit.
Im Rahmen der Verhandlungen zur Vermittlung eines Verbraucher- und Hypothekendarlehens im Namen unseres Auftraggebers haben wir eine Einigung durch Festlegung einer Gesamtsumme erzielt feste Dosiss für beide danin Höhe von 295 Euro für 24 Monate, und gleichzeitig seine Reduzierung sicherstellen 1/3 der Gesamtschuld , da die Hypothekenschuld ursprünglich den Betrag von betrug 69.612 Euro Und es wurde ein Betrag von 11.192 € abgeschrieben während jeweils der Verbraucherkredit den Betrag betrug von 23.869 Euro Und der Betrag von 17.450 € wurde gestrichen.
Im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung und Begleichung der Schulden der Kreditnehmer ist es uns durch Verhandlungen zur Begleichung der Schulden aus 2 Geschäftskrediten, einem Verbraucherkredit und einer Kreditkarte gelungen, Schuldenerlass bis zu 2/3 der Gesamtschuld nämlich Streichung Höhe des Wertzinses 98.867,39 Euro. Genauer gesagt, die gesamt der Schulden beliefen sich auf den Gesamtbetrag von 143.964,28 Euro (98.867,39 Zinsen und 45.126,59 Euro Hauptschuld), auf die wir uns beschränken konntender Betrag von 45.126,59 Euro der Hauptschuld.
In einem anderen Fall erfolgte die Einigung durch Teilung der Schulden in zwei Teilen, wobei es uns in der Zeit bis zur Rückzahlung des ersten Teils gelungen ist, einerseits die Erhöhung der Zinsen der Schulden des zweiten Teils und andererseits den Beginn der Rückzahlung einzufrieren nach Ablauf von 18 Jahren Marge für die Rückzahlung des ersten Teils. Auf diese Weise wurde vereinbart, dass die Schulden während der gesamten 18-Jahres-Periode zinslos bleiben, was praktisch bedeutet Unser Auftraggeber wurde von der Verpflichtung zur Zahlung des Gesamtbetrages von 150.679 Euro Zinsen befreit, d.h. 110.582,14x7.57%=8.371,06 Euro Zinsbetrag pro Jahr und 8.371,06x18 Jahre=150.679 Euro Zinsbetrag für 18 Jahre.
Im Rahmen von Verhandlungen mit einer VerwaltungsgesellschaftWir haben ab dem Datum der Genehmigung die Reduzierung von ¾ der Schulden und die Abschreibung der Zinsen auf den Abschreibungssaldo erreicht. Genauer gesagt, die geschuldeter Gesamtbetrag belief sich auf 18.319,04 Euro und die Endbetrag Es wurde eine Kompromisszahlung festgesetzt 4.200 Euro. Der Abschreibungsbetrag entspricht einer Kürzung 100% für nicht verbuchte Zinsen und 60% für GBV.
Verantwortlich für die Verwaltung von Fällen der außergerichtlichen Begleichung der Schulden von Kreditnehmern ist unser Partner, Herr Evangelos Kourouklis.
Unsere Kanzlei verfügt auf beiden Ebenen über Fachkompetenz, Erfahrung und eine hohe Erfolgsquote in bankrechtlichen Angelegenheiten gesetzliche Vertretung sowie Niveau außergerichtliche Schuldenregulierung durch den Mechanismus von Vergleichen und Verhandlungen mit den Gläubigern der Kreditnehmer. Gleichzeitig übernehmen wir die vollständige Einbeziehung in den außergerichtlichen Schuldenregulierungsmechanismus oder das Insolvenzgesetz, je nach den individuellen Bedürfnissen des Einzelfalls.
Thomas Kalokiris
MDE-Anwalt