Unsere Kanzlei übernimmt die Bearbeitung familien- und erbrechtlicher Fälle professionell und verantwortungsbewusst und verfügt hierfür über die wissenschaftliche Ausbildung und praktische Erfahrung. Sie ist insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
- Scheidung
- Unterhalt minderjähriger Kinder oder Ex-Ehepartner
- Anspruch auf Beteiligung an Akquisitionen
- Sorgerecht für minderjährige Kinder und Kommunikation
- Vormundschaft
- Annahme
- Beleidigung der Vaterschaft
- Verfassen und Veröffentlichen von Testamenten
- Annahme oder Ablehnung der Erbschaft
- Ausstellung des Erbscheins
- Verletzung des Willens oder des gesetzlichen Schicksals
- Enterbung
- Lotterieausbildung