Unser Büro übernimmt alle für die Übertragung einer Immobilie erforderlichen Prozesse und bereitet die Ausarbeitung eines Vertrags vor und vertritt Ihre Interessen als Verkäufer oder Käufer, als Erbe oder Beschenkter. Wir übernehmen insbesondere die Verarbeitung der folgenden erforderlichen Maßnahmen:
- Rechtliche Eigentumskontrolle beim Grundbuchamt und beim Hypothekenregister
- Ausstellung der Immobiliensteuer (TAP)
- Antrag auf Berichtigung von Grundbucheinträgen
- Einwände gegen Grundbucheintragungen
- Verwendung
- Anerkennung und Erklärung der Erbschaftssteuer
- Vorabvereinbarungen
- Vorläufige Vereinbarungen
- Überprüfung des Kaufvertrages
- Thema Versicherungs- und Steuerbewusstsein
- Vertragsübertragung an das Grundbuchamt
- Fußnoten hinzufügen oder löschen