Das Strafgericht von Thessaloniki akzeptierte in einem von unserem Büro bearbeiteten Fall mit seiner Entscheidung Nr. 25256/2022 den in der Verteidigung von Artikel 84 Abs. 2b des Strafgesetzbuchs vorgeschlagenen mildernden Umstand, nämlich dass seine Tat motiviert war aus nicht einfachen Gründen und verhängte gegen unseren Auftraggeber die minimal mögliche Strafe von 10 Tagen bei gleichzeitiger Gewährung einer dreijährigen Aussetzung der Vollstreckung.
Insbesondere wurde unserem Schulleiter die Straftat des Besitzes von Betäubungsmitteln und insbesondere Heroin vorgeworfen.
Der Auszug aus der Entscheidung wird mitgeteilt. Die Anwältin unserer Kanzlei, Frau Eleftheriadou Varvara (AM 13365 DSTH), erschien.
ERSTER GERICHTSHOF VON THESSALONIKI
Entscheidungsnummer: BMPTH 25256/2022
(A.X.K.: 12709/2022)
ZU
EINZELNES STRAFGERICHT VON THESSALONIKI
AUS DIESEN GRÜNDEN
JETZT wird der Angeklagte wegen folgender Anklagepunkte angeklagt:
Nachname Vorname:…………………..
Name des Vaters: ………………… Name der Mutter: …………………
Geboren:………..1959
Einwohner:……………………………., Diavata Thessaloniki
Erklären Sie ihn mit dem Angeklagten gemäß Artikel 84 Abs. 1 für schuldig. 2b PC für die Tat der VERLETZUNG ART. 29 Abs. 1 Gesetz 4139/13 IN VERBINDUNG. MIT KUNST. 1 PAR.2 PIN A5′ Gesetz 3459/06 und insbesondere, dass er am 29.10.2020 um 15:30 Uhr in Thessaloniki, ohne drogenabhängig im Sinne des Gesetzes <<über Drogen>> zu sein, ebenfalls erhalten hat Er besaß eine kleine Menge Betäubungsmittel, die er ausschließlich für seinen eigenen Gebrauch bestimmt hatte, und zwar am oben genannten Ort und zur oben genannten Zeit und während einer legitimen Polizeikontrolle, die bei ihm auf der Straße …………………… in Thessaloniki durchgeführt wurde , während er als Fahrer in Nr. fuhr. ……………….. Auto, wurde im Besitz von zwei (2) improvisierten Nylonpaketen erwischt, die eine narkotische Substanz (Heroin in Steinform) enthielten, mit einem Gesamtbruttogewicht von 0,4 bzw. 0,8 Gramm mit ihrer Verpackung, die sie beschafften mit der Absicht, es ausschließlich selbst zu nutzen.
VERURTEILT ihn zu zehn (10) Tagen Haft.
Setzt die Vollstreckung der verhängten Freiheitsstrafe für 3 Jahre aus.
VALIDIERT a) den Liefer- und Beschlagnahmungsbericht vom 29.10.2020 von Herrn/Frau ………………. und von Anth ………………….. von A.T……………….
ordnet die Beschlagnahmung und Vernichtung der im obigen Bericht enthaltenen Betäubungsmittel an, nämlich: eine improvisierte Nylonverpackung mit einer offenbar Heroin enthaltenden Betäubungsmittel (nass) mit einem Gesamtbruttogewicht von null Komma vier (0,4) Gramm und eine improvisierte Nylonverpackung enthält offenbar Heroin mit einem Gesamtbruttogewicht von null Komma acht (0,8) Gramm.
Thomas Steph. Sommer
Rechtsanwalt