In einem von unserer Kanzlei bearbeiteten Fall im Rahmen der Einreichung Antrag auf der Plattform des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsmechanismus gemäß den Bestimmungen der Artikel 5-30 des Gesetzes 4738/2020Der erzielte Umstrukturierungsvorschlag beinhaltete die Schuldenerlass in Höhe von 9013,09 Euro (27% der Gesamtschuld), also mehr als 1/4 der Gesamtschuld.
DER außergerichtlicher Mechanismus ist eine der Möglichkeiten für Kreditnehmer, ihre Schulden zu begleichen. Unsere Kanzlei verfügt über wissenschaftliche Expertise und langjährige Erfahrung in der Bearbeitung von Fällen, die das gesamte Spektrum des Bankrechts betreffen, sowohl auf der Ebene der gerichtlichen Verteidigung von Kreditnehmern als auch der außergerichtlichen Einigung.
Hier der relevante Auszug aus dem Sanierungsvorschlag:
Thomas Steph. Sommer
MDE-Anwalt