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Ernährung eines erwachsenen Kindes im Studium – Nr. 11478/2022 Entscheidung des Gerichts erster Instanz von Thessaloniki

Der Einzelgericht erster Instanz von Thessaloniki, zu einem von unserer Kanzlei bearbeiteten Fall, zKDer Versicherungsantrag eines erwachsenen Kindes für ein Studium wird nicht akzeptiert, mit der sie beantragte, dass die Beklagte zur Zahlung eines vorübergehenden Unterhalts in Geld verpflichtet werde, und machte geltend, dass sie aufgrund ihrer Behinderung und Arbeitsunfähigkeit, die auf ihren Bildungsbedarf zurückzuführen sei, nicht für ihren Lebensunterhalt sorgen könne, während ihr Vater in der Lage sei, ihre Ernährung zu decken Bedürfnisse. 

Das Gericht hat dies entschieden: "ihr Ein ähnlicher Unterhalt eines erwachsenen Kindes, das nicht über ausreichendes Einkommen verfügt und noch nicht zur Arbeit verpflichtet ist, weil es studieren möchte, umfasst nicht nur die Kosten für Nahrung, Unterkunft und alles andere, was für sein Überleben notwendig ist, sondern auch und die Ausgaben für seine theoretische oder technische Berufsausbildung auf allen Ebenen, einschließlich Universitäts- und Aufbaustudien (AP 212/1999, AP 67/1999, Hellenic Law 40.1043 bzw. 1592). Möchte der Erwachsene sein Hochschul- oder Berufsausbildungsstudium fortsetzen, hat er Anspruch auf Unterhalt von den in Artikel 1485 des Bürgerlichen Gesetzbuches genannten Personen, wenn er kein Vermögen besitzt, in diesem Fall jedoch das Studium des volljährigen Kindes aufrecht erhält bisherige Leistungen werden im Hinblick auf seine Arbeitsfähigkeit berücksichtigt. Der Status des Kindes als Student impliziert in der Regel, dass es nicht in der Lage ist, gleichzeitig einen Beruf auszuüben oder zu arbeiten, ohne seine Gesundheit zu beeinträchtigen und sein Studium erfolgreich zu bewältigen. Unter Berücksichtigung der Leistung des Begünstigten, d. h. seiner Fähigkeit, die Anforderungen eines bestimmten Studienabschlusses und -niveaus zu erfüllen. Ja, FrDie ernährungsphysiologischen Angaben des erwachsenen Kindes müssen auch nach Beendigung seines Studiums anerkannt werden, wenn es nicht mehr möglich ist, einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden, weshalb seine weitere Ausbildung fortgesetzt wird (z. B. Aufbaustudium im In- oder Ausland, Erlangung eines Doktorgrades, Erlangung eines Doktorgrades). 2. Grades), wenn dies durch seine bisherigen Leistungen und die allgemeinen Verhältnisse und Vorstellungen in dem von ihm verfolgten Wissenschaftszweig gerechtfertigt ist. Für die Deckung der Unterhaltskosten des Kindes sind im oben genannten Sinne beide Elternteile verantwortlich, die jeweils verpflichtet sind, einen von ihren finanziellen Möglichkeiten abhängigen Prozentsatz des Bedarfs des Kindes zu decken, der sich aus dem Einkommen oder seinen Mitteln ergibt das Vermögen des Schuldners, das berücksichtigt wird, wenn die Einkünfte daraus nicht ausreichen (AP 1060/1993 HellDni 35.1292, EfPir 432/2016 öffentliches Recht)

Daher gab er dem Antrag teilweise statt und verurteilte den Beklagten, dem Kläger am ersten Tag eines jeden Monats als vorläufigen Unterhalt in Geld einen Betrag von zu zahlen 800,00 Euro.


DIE ZUGEHÖRIGE ENTSCHEIDUNG IST ANHANG


ENTSCHEIDUNG 11478/2022

DAS EINMITGLIEDIGE GERICHT ERSTER INSTANZ VON THESSALONIKI

SICHERHEITSVERFAHREN

GESETZT von Richterin Sofia Antoniadou, Präsidentin erster Instanz, die im Einklang mit dem Gesetz ohne Beteiligung des Sekretärs per Losverfahren ernannt wurde.

Am 7. Juni 2022 öffentlich in seiner Audienz zusammengekommen, um den Antrag mit der Nummer Durchwahl anzuhören. Kaution für den Unterhalt eines erwachsenen Kindes zwischen:

DES ANTRAGSTELLERS: ………………………………………. von ……………., TIN………………….., vorgelegt vom Anwalt des Anwalts, Thomas Kalokiri (AM DSTH 11982), der ein Memo eingereicht hat.

  DES ANTRAGSTELLERS: ………………………… von ………………….., ……………….., TIN ……………………., vorgelegt nach dem Vertreter von der Anwalt, ……………………… (AM DSTH ………………), der eine Notiz eingereicht hat.

WÄHREND der Erörterung des Falles legten die Anwälte der Parteien ihre Ansprüche mündlich dar und beantragten die Anerkennung der Angaben in den von ihnen eingereichten Notizen.

NACH DEM LITERATURSTUDIUM

GEMÄSS DEM GESETZ BERÜCKSICHTIGT

In den Bestimmungen der Artikel 1485 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches wird die Aufrechterhaltungspflicht zwischen Anionen und Kationen geregelt. Insbesondere wird mit der Bestimmung des Artikels 1486 des Bürgerlichen Gesetzbuches festgelegt, dass das Recht auf Unterhalt außer für das minderjährige und das volljährige Kind gilt, da letzteres seinen Lebensunterhalt nicht aus seinem Vermögen oder einer für sein Alter angemessenen Arbeit bestreiten kann. seine gesundheitliche Situation und seine sonstigen Lebensumstände unter Berücksichtigung der möglichen Erfordernisse seiner Ausbildung. Dieser Unterhalt umfasst gemäß Artikel 1493 des Bürgerlichen Gesetzbuchs alles, was für den Unterhalt des Anspruchsberechtigten erforderlich ist, und darüber hinaus die Kosten für seine Erziehung sowie seine berufliche und allgemeine Ausbildung. Schließlich sind die Eltern gemäß Artikel 1489 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichtet, ihr Kind gemeinsam entsprechend seinen Fähigkeiten zu unterstützen. Aus den vorstehenden Regelungen ergibt sich, dass der anteilige Unterhalt eines erwachsenen Kindes, das nicht über ausreichendes Vermögenseinkommen verfügt und noch nicht zur Arbeit verpflichtet ist, weil es studieren möchte, nicht nur die Ausgaben für Verpflegung, Unterkunft und alles andere Notwendige umfasst sein Überleben, sondern auch die Ausgaben für seine theoretische oder technische Berufsausbildung, egal auf welcher Ebene, einschließlich Universitäts- und Postgraduiertenstudien (AP 212/1999, AP 67/1999, griechisches Recht 40.1043 bzw. 1592). Möchte der Erwachsene sein Hochschul- oder Berufsausbildungsstudium fortsetzen, hat er Anspruch auf Unterhalt von den in Artikel 1485 des Bürgerlichen Gesetzbuches genannten Personen, wenn er kein Vermögen besitzt, in diesem Fall jedoch das Studium des volljährigen Kindes aufrecht erhält bisherige Leistungen werden im Hinblick auf seine Arbeitsfähigkeit berücksichtigt. Der Status des Kindes als Student impliziert in der Regel, dass es nicht in der Lage ist, gleichzeitig einen Beruf auszuüben oder zu arbeiten, ohne seine Gesundheit zu beeinträchtigen und sein Studium erfolgreich zu bewältigen. Unter Berücksichtigung der Leistung des Begünstigten, d. h. seiner Fähigkeit, die Anforderungen eines bestimmten Studienabschlusses und -niveaus zu erfüllen. Tatsächlich muss der Nährwertanspruch des erwachsenen Kindes auch nach dem Ende seines Studiums anerkannt werden, wenn es unmöglich wird, einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden, weshalb seine weitere Ausbildung fortgesetzt wird (z. B. Aufbaustudium im In- oder Ausland, Promotion). Erlangung eines zweiten Grades), wenn dies durch seine bisherigen Leistungen und die allgemeinen Verhältnisse und Vorstellungen in dem von ihm verfolgten Wissenschaftszweig gerechtfertigt ist. Für die Deckung der Unterhaltskosten des Kindes sind im oben genannten Sinne beide Elternteile verantwortlich, die jeweils verpflichtet sind, einen von ihren finanziellen Möglichkeiten abhängigen Prozentsatz des Bedarfs des Kindes zu decken, der sich aus dem Einkommen oder seinen Mitteln ergibt Eigentum des Schuldners, das berücksichtigt wird, solange die Einkünfte daraus nicht ausreichen (AP 1060/1993 Hellenische Republik 35.1292, EfPeir 432/2016 öffentliches Recht). Aus dem oben Gesagten lässt sich eindeutig schließen, dass, wenn sich das volljährige Kind, das Anspruch auf Unterhalt hat, nur gegen einen Elternteil wendet, es gemäß Artikel 262 des Bürgerlichen Gesetzbuchs berechtigt ist, Berufung einzulegen, damit auch der andere Elternteil finanziell zusteht Fähigkeit, im Zusammenhang mit seinen eigenen und in Kombination mit seinen anderen Verpflichtungen einen Teil des entsprechenden Unterhalts des Minderjährigen zu decken. Der Nachweis dieses Anspruchs, der kein Bestandteil der Klage ist (und der volljährige Kläger daher nicht verpflichtet ist, in der Klageschrift auch die finanzielle Leistungsfähigkeit des anderen Elternteils anzugeben), hat zur Folge, dass die Haftung des beklagten Elternteils um 10 % begrenzt wird der Betrag, der der finanziellen Leistungsfähigkeit des anderen und auf dieser Grundlage seiner Beitragspflicht entspricht (EfPir 432/2016 pub. TNP LAW, EfAth 4291/1999 HellDni 42.1368, EfAth 6827/1999 HellDni 1947.887). Darüber hinaus ist das Gericht nicht von Amts wegen verpflichtet, die Finanzkraft der Mutter des Kindes zu prüfen, um die Unterhaltspflicht zwischen seinen beiden Elternteilen aufzuteilen und so die Verpflichtung des Beklagten für den entsprechenden Unterhalt seines Kindes während der Zeit zu begrenzen Betrag, der den finanziellen Mitteln seiner Mutter entsprechen könnte (AP 804/1994 HellDni 37,98, AP 2197/1984 NoB 33,182, EfLar 16/2005 Litigation 2005,458, EfThes 1705/2003 Arm 2004,75).

   Mit ihrem wohlüberlegten Antrag fordert die Klägerin, ein volljähriges Kind ihres Vaters, ihr den Betrag von 1.450 Euro pro Monat als vorläufigen Unterhalt in bar im Voraus am ersten Tag eines jeden Kalendermonats zu zahlen, mit den gesetzlichen Verzugszinsen Zahlung jeder Monatsrate bis zur Zahlung mit der Begründung, dass sie aufgrund ihrer Behinderung und ihrer Arbeitsunfähigkeit, die auf die Erfordernisse ihrer Ausbildung zurückzuführen sei, nicht für ihren Lebensunterhalt sorgen könne, während die Beklagte, wie insbesondere in der Klageschrift dargelegt, die Möglichkeit dazu habe ihren Ernährungsbedürfnissen gerecht zu werden, da sie diese gezielt identifiziert. Sie beantragt außerdem, die Beklagte zur Tragung ihrer Gerichtskosten zu verurteilen. 

    Mit diesem Inhalt und diesem Antrag wird der Antrag, der kompetent und zulässig ist, im Rahmen des vorliegenden Verfahrens der einstweiligen Anordnungen (Artikel 39A und 6866 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs) vor diesem Gericht eingereicht und ist klar, eindeutig und rechtmäßig, basierend auf dem Bestimmungen der Artikel 1485, 1486,1489,1493, 1496 ed. a‘, 1298, 340, 345, 346 des Bürgerlichen Gesetzbuches, 176, 688 Abs. 1, 728, 729 und 730 des Bürgerlichen Gesetzbuches unter Angabe der für seine Begründung erforderlichen Tatsachen unter Zurückweisung der zulässigerweise erhobenen Einrede der Unbestimmtheit durch den Beklagten. Die materielle Begründetheit des Antrags muss daher weiter geprüft werden.

   Gemäß der öffentlichen Ordnungsbestimmung von Art. 1507 AK, Eltern und Kinder schulden einander gegenseitige Hilfe, Zuneigung und Respekt. Die Manifestation der oben genannten Elemente ist der Wunsch des einen, mit dem anderen zu kommunizieren, in guten oder schlechten Momenten im Leben des anderen Unterstützung und Hilfe anzubieten und Respekt für seine Persönlichkeit zu zeigen, und in demselben Kontext hat der eine Anspruch und der andere hat es verpflichtet, den anderen zu unterstützen, wenn dafür ein Grund besteht. Für den Fall, dass der Unterhaltsantragsteller gegen die Bestimmungen der Kunst verstößt, gilt daher: 1507 des Bürgerlichen Gesetzbuches seine Pflichten verletzt, kann gegen die Unterhaltsklage die Einrede der missbräuchlichen Ausübung eines Rechts erhoben werden (Art. 281 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Zur Feststellung ist jedoch die Darlegung und der Nachweis besonderer Vorkommnisse erforderlich, die im konkreten Fall eine offensichtliche Überschreitung der Grenzen von Treu und Glauben oder der guten Sitten oder des gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Zwecks des Unterhaltsanspruchs belegen seine Ausübung durch den Kläger auf Kosten des Beklagten. Solche Vorfälle, die die Beurteilung einer missbräuchlichen Ausübung der nährwertbezogenen Angabe rechtfertigen, sind beispielsweise die freiwillige Änderung des Nachnamens des Berechtigten, weil auf diese Weise eine klare und kategorische Erklärung des Berechtigten abgegeben wird, dass keine emotionale Bindung mehr zwischen dem Elternteil besteht und ihm, abgesehen davon, dass diese Handlung des Kindes Verachtung für den beklagten Vater und einen Mangel an Liebe und Respekt für ihn zeigt (EfThes 1439/2005, EfPir 3/1996 טימ TNP LAW). Im Gegenteil stellt die Weigerung des erwachsenen Kindes, mit seinem beklagten Vater zu kommunizieren oder diesen mit seinem Vornamen statt mit „Vater“ anzureden, keine missbräuchliche Ausübung der nährwertbezogenen Angabe dar, da in diesen Fällen eine Lockerung angezeigt ist die emotionale Bindung, die zwischen Eltern und Kindern bestehen soll, zeigt sich jedoch nicht in extremen Vorfällen von Undankbarkeit oder Beleidigung der Person des Gläubigers, die den Einwand der missbräuchlichen Ausübung der Nährwertangabe begründen könnten (EfPeir 407/2015). , EfPeir 537/2015, EfAth 2564/2011 (kommunales TNP-Gesetz). 

  Der Beklagte lehnt während der mündlichen Erörterung des Falles im Publikum mit einer Stellungnahme des Rechtsanwaltsanwalts, die er in seiner schriftlichen Notiz wiederholt, den Antrag hinsichtlich der Höhe des für das volljährige Kind beantragten Unterhalts ab und macht Klage geltend dass er verpflichtet sei, sich an seinem Unterhalt und seine Mutter mit deren Einkünften zu beteiligen, wodurch ihre unterhaltstauglichen Befugnisse offengelegt würden, was nach den Ausführungen der Hauptmeinung einen rechtlichen Einwand darstellt, der im Wesentlichen noch weiter zu prüfen ist Gültigkeit. Er machte außerdem geltend, dass sein eigener Unterhalt gefährdet sei, wenn er gezwungen werde, den geforderten Unterhaltsbetrag für seinen Antragsteller zu zahlen. Bei diesem Anspruch handelt es sich um einen rechtlichen und zulässigen Einwand gegen die Gefährdung des eigenen Unterhalts, da es sich um den Unterhalt eines erwachsenen Kindes handelt, bei dem der Elternteil den Einwand der Gefährdung seines eigenen Unterhalts erheben kann, ohne sich darauf berufen zu müssen, dass sich dieses Kind gegen einen anderen Gläubiger wenden kann oder dass er aus seinem Vermögen versorgt werden kann (Artikel 1487 AK, siehe auch Vathrakoili, The New Family Law, Hrsg. 2000, in Artikel 1487 Abs. 10, S. 723, 724 und die dortigen Verweise in der Rechtsprechung). Daher muss die inhaltliche Gültigkeit weiter untersucht werden. Auch gegen den Unterhaltsanspruch des Klägers – seines volljährigen Kindes – erhob die Beklagte gerichtlich den Einwand der missbräuchlichen Rechtsanwendung (Art. 281 BGB) mit der Begründung, es liege ein Anwendungsfall des Art. 1507 BGB vor Er selbst versuchte all die Jahre, der Beschwerdeführerin bei jedem ihrer Unternehmungen zu helfen. Sie betrachtete ihn nicht als ihren Vater, sondern als finanziellen Unterstützer. Sie beantwortet seine Anrufe nicht und geht ihm systematisch aus dem Weg, weil sie beschlossen hat, jegliche Kommunikation mit ihm einzustellen. Dieser Einwand ist unzulässig und wird zurückgewiesen, da die behaupteten Tatsachen und wahren Annahmen, wie sie in der Hauptmeinung dargelegt werden, keine missbräuchliche Rechtsausübung darstellen. 

  Aus den eidesstattlichen Erklärungen der Zeugen, die in der Gerichtsverhandlung vernommen wurden, geht hervor, dass das Sorgerecht für den Antragsteller und den Beklagten des Antrags ………………………………… und ……………………… …… ... bzw. aus den von den Parteien vorgelegten und auf sie sich berufenen Dokumenten, einschließlich der vom Antragsteller in einer amtlichen Übersetzung vom Englischen ins Griechische gemäß Artikel 454 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorgelegten Dokumente, ohne Berücksichtigung der Dokumente des Antragstellers Aufgrund des an das Gericht gerichteten Schreibens, das kein Beweismittel ist, und dem, was im Publikum mündlich dargelegt und mit den von ihren Anwälten vorgelegten Notizen wiederholt wurde, wurde folgender Sachverhalt vermutet: Der Kläger ist das Kind des Angeklagten und des vernommenen Zeugen im Publikum ……………, die am …………………… im Rathaus ………………… N…………………… eine standesamtliche Trauung feierte, die anschließend , wurde nach den Regeln der Ostorthodoxen Kirche in I.N. heiliggesprochen. …………………………… …………………………………, am ………………………………… Aus dieser Ehe hatten sie ein Kind, den Antragsteller, wer wurde geboren am …. und sie ist jetzt erwachsen. Mit der Nr. wurde die Ehe der Eltern des Beschwerdeführers unwiderruflich geschieden. ... Entscheidung dieses Gerichts (Sonderverfahren für Streitigkeiten aus Familie, Ehe und Lebensgemeinschaft). Im Studienjahr 2017-2018 begann die Bewerberin ihr Universitätsstudium …… in England im naturwissenschaftlichen Fach ……. Nach Erhalt ihres Abschlusses schrieb sie sich im September 2021 in …… in der Stadt ein, um ihren ausländischen dreijährigen Studienabschluss von DOATAP als gleichwertig mit den vierjährigen Studienabschlüssen ihres Heimatlandes anerkennen zu lassen und einen Master-Abschluss zu erhalten Brüssel im Aufbaustudiengang „………“ mit einer Studiendauer von einem Jahr. Aufgrund der Notwendigkeit ihres Studiums lebt sie in einer Mietwohnung in der Stadt Brüssel und zahlt eine Miete von 350 Euro pro Monat sowie einen Betrag von 50 Euro pro Monat zur Deckung der Betriebskosten dieses Hauses. Zur Rückzahlung der Studiengebühren erhielt er ein Studiendarlehen in Höhe von 23.000 Euro mit einer Laufzeit von 8 Jahren, mit monatlichen Raten bis Februar des Jahres 2022 in Höhe von 146,25 Euro, ansteigend von März bis Mai des Jahres 2022 auf den Betrag von 207,50 Euro und von Mai bis September des Jahres 2022 in Höhe von 216,25 Euro. Es ist zu beachten, dass die Bewerberin seit dem erfolgreichen Abschluss ihres Grundstudiums voraussichtlich Fleiß und Interesse an ihrem Studium zeigt. Darüber hinaus ist die Klägerin gesund, kann aber aufgrund ihres oben genannten Studiums, das eine vollständige und kontinuierliche Überwachung erfordert, nicht arbeiten, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, der den üblichen Ausgaben ihrer Gesprächspartner entspricht, obwohl nicht vermutet wurde, dass sie Besitz oder Einkommen aus einer anderen Quelle hat. Somit kann die Klägerin aufgrund ihrer oben genannten Studien, die erforderlich sind, um die erforderlichen formalen Qualifikationen zu erlangen, um eine Position auf dem Arbeitsmarkt zu beanspruchen, die dem unten beschriebenen wirtschaftlichen und sozialen Status ihrer Eltern entspricht, während und nicht für ihren Lebensunterhalt sorgen hat Anspruch auf Unterhaltszahlungen in Form von monatlich im Voraus gezahlten Geldleistungen von den haftpflichtigen Eltern, die entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit einbezogen werden. Aufgrund der oben genannten Beweise wurde vermutet, dass ihr Vater …….. ein monatliches Gehalt von ungefähr ……Euro hat. Er ist Eigentümer von …… aus deren Miete er einen monatlichen Betrag von ca. Euro erhält. Er hat seinen Wohnsitz in ..., weshalb ihm keine Wohnkosten entstehen, mit Ausnahme der ihm zurechenbaren Betriebskosten dieser Wohnung (Kosten für Strom, Wasserversorgung, Heizung etc.). Es wurde nicht davon ausgegangen, dass der Beklagte über andere Einkünfte oder Ressourcen aus anderen Quellen verfügte, und er ist gesetzlich nicht mit dem Unterhalt anderer Personen belastet, mit Ausnahme seiner gesetzlichen Verpflichtung, zum Unterhalt des Antragstellers beizutragen. Zahlt die Hypothekenrückzahlung, ……. Es ist zu beachten, dass die vom Beklagten für seine Darlehens- und Finanzverbindlichkeiten gezahlten Beträge bei der Ermittlung seiner Finanzkraft für die Berechnung des Anteils, den er an seiner Beteiligung am Unterhalt seines Kindes trägt, nicht vorab von seinem Einkommen abgezogen werden, sondern sie werden als zusätzliches Lebensbedürfnis und als bestimmendes Element seiner Lebensbedingungen berücksichtigt (siehe Dekret AP 230/2012, AP 680/2012 div. TNP Law, Eflar 650/2012 div. TNP ISOKRATES). Die Mutter des Antragstellers ist …. und arbeitet mit einem Monatsgehalt von ………. um. Er wohnt... und wird nicht mit den Wohnkosten, sondern mit den Betriebskosten dieser Wohnung (Kosten für Strom, Wasserversorgung, Heizung usw.) belastet. Es besteht kein Verdacht auf sonstiges Vermögen oder Einkommen aus irgendeiner Quelle und es besteht auch keine gesetzliche Belastung für den Unterhalt anderer Personen, mit Ausnahme der gesetzlichen Verpflichtung, zum Unterhalt des Antragstellers beizutragen. Basierend auf den oben genannten finanziellen Möglichkeiten ihrer Eltern beträgt der monatliche Bedarf der Antragstellerin, der sich aus den oben genannten Lebensumständen ergibt und den notwendigen Kosten für Nahrung, Kleidung, medizinische Versorgung und Unterhaltung usw. entspricht, 1.300 Euro. Von diesem Betrag ist ihr Vater aufgrund seiner vorgenannten finanziellen Leistungsfähigkeit im Verhältnis zu der entsprechenden finanziellen Leistungsfähigkeit seiner Mutter in der Lage, einen Teil ihres Unterhalts in Höhe von 800 Euro pro Monat zu zahlen, ohne seinen eigenen Unterhalt zu gefährden, als unbegründet abgewiesen Der von ihm erhobene Einspruch ist in der Sache begründet, während der für den Unterhalt der Klägerin erforderliche Restbetrag, ein Betrag, von ihrer Mutter im Verhältnis zu ihrem Einkommen getragen wird, sobald der von ihr erhobene rechtliche Einspruch akzeptiert wird. Da davon ausgegangen wurde, dass ein dringender Fall und eine unmittelbare Gefährdung der Gewährung der beantragten Versicherungsmaßnahme vorliegen, die den Ernährungsbedarf des Klägers betrifft, wies er den von der Beklagten rechtskräftig erhobenen entsprechenden Einwand als unbegründet zurück ist verpflichtet, dem Antragsteller am ersten Tag jedes Kalendermonats den oben genannten Betrag zuzüglich der gesetzlichen Zinsen ab dem Zahlungsverzug jeder Monatsrate bis zur Zahlung zu zahlen.

      Vor diesem Hintergrund muss der geprüfte Antrag teilweise als begründet und inhaltlich angenommen werden, wie oben und im verfügenden Teil der vorliegenden Satzung ausdrücklich erwähnt. Die Gerichtskosten müssen aufgrund ihrer Verwandtschaft vollständig zwischen den Parteien verrechnet werden (Artikel 179 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

AUS DIESEN GRÜNDEN 

RICHTER Einspruch der Parteien.

AKZEPTIERT teilweise die Anwendung.

VERORDNET den Beklagten, dem Kläger am ersten Tag jedes Monats als vorläufigen Unterhalt in Geld einen Betrag von 800 Euro zu zahlen, zuzüglich der gesetzlichen Zinsen vom Zahlungsverzug jeder Monatsrate bis zur Zahlung.

Die Rechtskosten zwischen den Parteien werden vollständig vermieden.

GERICHTET und entschieden am 8. September 2022.

Der Richter

(UNTERSCHRIFT)

VERÖFFENTLICHT bei einer außerordentlichen öffentlichen Sitzung in seiner Audienz am 8. September 2022 in Thessaloniki, ohne Anwesenheit der Parteien und ihrer Anwälte, in Anwesenheit des Sekretärs ……………………. und wurde am selben Tag berücksichtigt.

DER RICHTER DER SEKRETÄR

(UNTERSCHRIFT) (UNTERSCHRIFT)


Thomas Steph. Sommer 

MDE-Anwalt 

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