Vertriebskonzept (Outsourcing) und wirtschaftliche Bedeutung
Die globale Reichweite, das größere Volumen und die Geschwindigkeit der Transaktionen eines modernen Unternehmens machen es notwendig, auf andere Unternehmen oder unabhängige Fachleute zurückzugreifen, um die Produktion, Organisation und Werbung für seine Produkte durchzuführen. Diese Personen gehören nicht zum Personal des Unternehmens, sondern üben eine eigenständige Tätigkeit aus, die darauf abzielt, Kunden zu finden und zwischen Angebot und Nachfrage, also zwischen dem Unternehmen und diesen Kunden, zu vermitteln[1]. Auf diese Weise ersetzt das Unternehmen seine eigene Organisation, indem es ein Produktions- oder Vertriebsnetzwerk für seine Produkte aufbaut und so seine Betriebskosten senkt, aber auch seine geografische Präsenz einfacher ausbaut und Zugang zu Personen mit Kenntnissen des jeweiligen lokalen Marktes erhält[2].
Der Rückgriff auf unabhängige Unternehmen oder Fachleute zur Förderung der Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens und zur Vermittlung zwischen seinen Kunden wird als Vertrieb bezeichnet, während Vertriebssysteme als Organisationsformen der vertraglichen Verbindung zwischen dem Unternehmen und dem Vermittler bezeichnet werden. Tatsächlich kann das Unternehmen auf mehr als einen Vermittler unterschiedlicher oder gleicher Art zurückgreifen, die frei und unabhängig von der Tätigkeit der anderen agieren und so ein komplexes Vertriebsnetz bilden[3], mit einem einheitlichen Erscheinungsbild, einer Wirtschafts- und Wettbewerbspolitik, die eine eigene autonome Dynamik erhält, was zur Maximierung der Handelsmacht des Unternehmens führt.
Individuelle Systeme
Die Vermittlung zwischen dem Unternehmen und seinen Kunden erfolgt durch eine Gruppe unabhängiger Unternehmer als Vermittler, entweder auf gelegentlicher Basis (z. B. Makler) oder auf dauerhafter und dauerhafter Basis (z. B. Händler im Rahmen eines Vertriebsvertrags). Vermittler, die durch stabile und dauerhafte Vertrauensbeziehungen mit dem Unternehmen verbunden sind, bilden das Vertriebsnetz des Unternehmens und sind je nach Form unterschiedlich stark in dieses eingebunden.
In der Praxis haben sich vier Grundformationen einer stabilen und dauerhaften Vermittlung zwischen dem Unternehmen und seinen Kunden herausgebildet, nämlich der Handelsvertreter, der Besteller, der Vertriebshändler im Vertriebsvertrag und der Franchisegeber[4]. Höhere Vertriebssysteme unterscheiden sich voneinander hinsichtlich der Verteilung des kommerziellen Risikos, der Vergütung des Vermittlers, dem Grad der Integration in das Netzwerk sowie der Qualität und Art der vertriebenen Produkte oder Dienstleistungen. Dennoch bilden die Besonderheiten und die Vielfalt der Transaktionen in der Praxis und im Einzelfall Formen der Mediation aus, die Elemente unterschiedlicher Systeme enthalten, so dass es dem Ausführenden und Interpreten des Vertrags überlassen bleibt, sie jeweils in die entsprechende Kategorie einzuordnen dem Willen der Parteien, Treu und Glauben (Art. 173, 200 AK), aber auch den Grundzügen der Formationen Rechnung zu tragen, damit diese dann in das entsprechende System der geltenden Rechtsvorschriften einbezogen werden können.
Parallel zu den Vertriebssystemen, in denen die Beziehung zwischen Händler und Vermittler durch Stabilität und Dauer gekennzeichnet ist, bieten unabhängige Unternehmer Vermittlungsdienste opportunistisch und für eine unbegrenzte Anzahl von Personen an. Diese Personen wie der Makler, der Makler und der Kunde sind nicht durch stabile Kooperations- und Vertrauensbeziehungen mit dem Unternehmen verbunden und daher nicht Teil seines Vertriebsnetzes, sondern erbringen ihre Dienste opportunistisch und an wen auch immer, wie z Der Fall kann sein, fragen Sie danach[5].
[1] Dimitriou I. Androutsopoulou, Der Handelsvertretervertrag, Athen 1968, S. 5.
[2] Evangelos Emm. Perakis/ Nikolaos K. Rokas, Allgemeiner Teil des Handelsrechts – Wertpapiere, Veröffentlichungen Nomiki Bibliotheki AEVE, 2013, S. 245.
[3] Evangelos Emm. Perakis/ Nikolaos K. Rokas, Allgemeiner Teil des Handelsrechts – Wertpapiere, 2013, S. 280.
[4] Georg I. Babetas, Die Handelsvertretung im Gesetz gegen Beschränkungen des freien Wettbewerbs, Veröffentlichungen Ant. N. Sakkoula Athen – Komotini, 2003, S. 2.
[5] Evangelos Emm. Perakis/ Nikolaos K. Rokas, Allgemeiner Teil des Handelsrechts – Wertpapiere, 2013, S. 282.
Thomas Steph. Sommer