Die Veröffentlichung der vorläufigen Tabellen der Bekanntmachung 3EA/2019 zur Besetzung freier Stellen von Grund- und Sekundarschullehrern für Sonderpädagogik und Sonderpädagogik (SEA) markierte die Ablehnung der Bewerbungen von mehr als 1.000 Kandidaten, die sich in der schlimmen Lage befanden, ausgeschlossen zu werden von den Beurteilungstabellen gestrichen, obwohl sie über alle für ihre Anstellung erforderlichen wesentlichen Qualifikationen verfügten.
Insbesondere wird die Ablehnung der Tausenden Lehrer mit der Nichtzahlung der geforderten Gebühr von drei (3) Euro begründet. Während die meisten Bewerber tatsächlich den eindeutigen „Receipt-Code“ ausstellten, indem sie das entsprechende elektronische Formular für die Gewährung des E-Receipts ausfüllten und ihre IVAN registrierten, zahlten sie bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Bewerbungen jedoch entweder nicht Sie haben die Gebühr in Höhe des äußerst geringen Betrags von drei Euro überhaupt nicht bezahlt oder sie haben diese aufgrund der ihnen erteilten unklaren und unvollständigen Anweisungen sowie der Ausfälle des Antragssystems selbst nicht rechtzeitig gezahlt.
Schließlich zeigt die große Zahl der Ablehnungen, dass es tatsächlich Unklarheiten gab, die einen durchschnittlichen Kandidaten in die Irre führen könnten, geschweige denn einen Kandidaten, der zuvor keine vergleichbare Erfahrung mit dem Verfahren hatte. Weder aus der Ankündigung noch aus der A.S.E.P.-Website. Es war jedenfalls klar, dass mit der Eingabe der IVAN des Kontos die Zahlung der Gebühr nicht automatisch erfolgt, wie vernünftigerweise und berechtigterweise der Eindruck entstand, der bei Hunderten von Kandidaten entstand. Es gab weder früher noch später eine Benachrichtigung darüber, dass die endgültige Einreichung des Antrags noch aussteht, und bei den Bewerbern, die davon überzeugt waren, dass das Verfahren zur Gebührenzahlung automatisch in den Kontext seiner Ausstellung einbezogen wurde, wurde eine berechtigte Verwirrung gestiftet fiel zeitlich damit zusammen.
Die Sanktion der Ablehnung ist eine äußerst unverhältnismäßige Maßnahme im Abwägen zwischen einerseits der fristgerechten Zahlung eines exorbitanten Betrags von drei Euro, der leichtfertigen und anmaßenden Bewerbungen vorbeugen soll und keineswegs eine zwingende Voraussetzung ist, und andererseits Andererseits vereitelt der Entzug des Arbeitsrechts während der gesamten Gültigkeitsdauer der Tabellen den Zweck ihrer Durchsetzung und führt zu einer übermäßigen Belastung. Der Zugang zu öffentlichen Ämtern und Ämtern muss auf objektiven Kriterien beruhen, die mit dem persönlichen Wert und den Fähigkeiten der an der Besetzung interessierten Personen im Einklang stehen und für den Gegenstand der angestrebten Stelle relevant sind, unter Ausschluss aller anderen Kriterien, wie z. B. der rechtzeitigen Bezahlung von Parabeln von 3 Euro, der nicht anteilig berechnet wird, als Hindernis für die Anwendung des Prinzips der Leistungsgesellschaft und Gleichheit.
Unsere Anwaltskanzlei verfügt über langjährige Erfahrung und besondere Expertise in Fragen der Personalbeschaffung durch das Supreme Personnel Selection Board (S.S.E.P.) und unterstützt Kandidaten dabei, die Erfolgsaussichten ihrer Bewerbung zu maximieren.
Wir decken ein breites Leistungsspektrum ab, das Folgendes umfasst: Umfassende Beratung und Information der Kandidaten über die vorzulegenden Nachweise; die vollständige Kontrolle der genannten Nachweise sowie die Feststellung, ob alle Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Teilnahme erfüllt sind die in der jeweiligen Ausschreibung genannten Kandidaten werden erfüllt · die amtliche Übersetzung aller Titel, Zeugnisse, Bescheinigungen aus dem Ausland und der in der jeweiligen Ausschreibung geforderten bzw. benoteten fremdsprachigen Studientitel und die Beglaubigung als exakte Kopie aller privaten Dokumente des Heimatlandes; die Registrierung des Kandidaten und Vervollständigung des individuellen Eintrags im ASEP-Register; Ausstellung und Zahlung von Quittungen; korrektes Ausfüllen und Einreichen elektronischer Bewerbungen; Überwachung des Bewerbungsprozesses und Benachrichtigung des Kandidaten zur Ausgabe von Ergebnissen; die schnelle und dokumentierte Einreichung eines Einspruchs gegen die Ergebnisse; rechtliche Unterstützung und rechtliche Vertretung der geschädigten Kandidaten.
Vasiliki Lymberopoulou
MDE-Anwalt