Gemäß den Bestimmungen der Artikel 574, 595 Und 597 AK, in Verbindung mit den Artikeln 14 Abs. 1, 29, 623 ff. Und 637 bis 645 von K.Pol.DKommt der Mieter trotz Inanspruchnahme des Mietvertrags wegen wiederholter Unannehmlichkeiten mit der Zahlung der monatlichen Miete in Verzug, kann der Vermieter die Herausgabe verlangen Lohnzahlungsauftrag vom zuständigen Gericht mit der Bitte, die Rückerstattung der Miete an ihn wegen wiederholter Nichtzahlung der Miete durch den Mieter anzuordnen.
Gleichzeitig kann der Vermieter die Zahlung der fälligen Miet- und Nebenkostenabrechnungen verlangen. Hierbei handelt es sich um ein sehr schnelles Verfahren, das eine gerichtliche Einschaltung des Mieters mit einer außergerichtlichen Vorladung erfordert, um alle überfälligen Mieten sofort zu begleichen.
GERECHTIGKEIT DES FRIEDENS VON THESSALONIKI
GEHALTSVERWENDUNG LEISTUNGSAUFTRAG
und Anordnung zur Zahlung der fälligen Miete
IM NAMEN DES GRIECHISCHEN VOLKS
Nummer 2572/2021
Friedensrichter von Thessaloniki
unter Berücksichtigung des Antrags von ..., der vom Rechtsanwalt Thomas Kalokiris von Stefanos (A.M. D.S.Th 11982) gegen .... eingereicht wurde, mit dem aus den hier genannten Gründen der Erlass eines Beschlusses beantragt wird für die Zahlung der Miete auf der Grundlage der dort genannten Unterlagen, die der Antragsteller rechtmäßig vorlegt und sich insbesondere auf Folgendes beruft:
A. Der Nachweis der Erklärung der Informationen über die Vermietung von Immobilien, bestehend und die Position eines privaten Mietvertrags, aufgrund dessen der ..ein Ladengeschäft an den Beklagten vermietet hat …., um es als Berufssitz zu nutzen, mit einer vereinbarten monatlichen Miete in Höhe von 202,70 Euro Netto, zzgl. Stempelsteuer 3,61 TP3T, also dem Gesamtbetrag von 210,00 Euro.
Schließlich wurde vereinbart, dass der Beklagte verpflichtet ist, die Kosten für Versorgungsleistungen, Stromverbrauch, Wasser, Reinigungsgebühren, andere Gebühren und Rechnungen usw. zu zahlen.
B. Die außergerichtliche Belästigung des Klägers gegenüber dem Beklagten und der Dienstbericht vom 18.10.2021 mit der Nummer Γ΄10407 des Justizkommissars des Berufungsgerichts von Thessaloniki mit Sitz am Ersten Gericht von Thessaloniki Sotiriou St. Lambrou, aus dem hervorgeht, dass der Beklagte wegen seines nicht vertragsgemäßen Verhaltens und der verspäteten Zahlung der Mieten belästigt wurde, wurde aufgefordert, alle überfälligen Mieten sofort zu begleichen.
NACH GEMÄSS DEM GESETZ BERÜCKSICHTIGT
Der Antrag ist rechtsgültig, da er sich auf die Bestimmungen der Artikel 574, 595 und 597 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit den Artikeln 14 Abs. 1, 29, 623 ff. und 637 bis 645 des Bürgerlichen Gesetzbuches stützt. Aus den rechtskräftig erstellten und zitierten Unterlagen geht hervor, dass der Beklagte, obwohl er den Mietvertrag seit Beginn des Mietverhältnisses kontinuierlich und ununterbrochen nutzte und seitdem aus ungerechtfertigter Bedrängnis dem Kläger die Mieten dafür nicht gezahlt hat Monate Juni 2021, Juli 2021, August 2021, September 2021, Oktober 2021 und jetzt November 2021, also sechs (6) Monatsmieten, Gesamtbetrag (6 x 210,00).=) 1.260,00 Euro und verzögert sich daher aufgrund der wiederholten Frustration bei der Zahlung von Monatsmieten in Höhe von insgesamt 1.260,00 Euro. Sie gilt daher ihrem Wesen nach als gültig, weshalb wegen wiederholter Nichtzahlung der Miete durch die Beklagte die Rückerstattung der Miete an den Kläger anzuordnen ist, da die erforderlichen Tatsachen durch die oben genannten Unterlagen nachgewiesen sind, so das Gericht sachlich und sachlich zuständig und die entsprechende Stempelsteuer sowie das entsprechende Gerichtssiegel entrichtet, nachweisbar durch die Nummer 435870891952 0103 0060 e-paravolo.
Denn der Kläger hat dem Beklagten seine schriftliche Beschwerde vom 15.10.2021 zugestellt, wie aus der außergerichtlichen Erklärung vom 15.10.2021 hervorgeht – die Beschwerde wurde dem Beklagten rechtmäßig zugestellt, wie aus dem 18.10.2021 hervorgeht und mit der Nummer Γ versehen ist ΄10407 Dienstbericht des Justizkommissars des Berufungsgerichts von Thessaloniki mit Sitz am Ersten Gericht von Thessaloniki Sotiriou St. Lambrou. Daher sollte der Beklagte durch den Erlass der Anordnung verpflichtet werden, die Nutzung der Immobilie an den Kläger zurückzugeben, da der Beklagte die Miete wiederholt nicht gezahlt hat.
AUS DIESEN GRÜNDEN
AKZEPTIERT Die Anwendung.
VERFÜGBAR dem Beklagten und etwaigen Dritten, die von ihm Rechte ableiten, dem Kläger den unentgeltlichen Besitz und die Nutzung des oben genannten Mietvertrags, der aus einem Ladengeschäft besteht, zu überlassen.
VERFÜGBAR Der Beklagte hat die fällige Miete nach Abzug der entsprechenden Stempelsteuern für die Monate Juni 2021, Juli 2021, August 2021, September 2021, Oktober 2021 und nun November 2021 zu zahlen, also sechs (6) Monatsmieten, die einem Betrag entsprechen von 1.260,00 Euro (210,00 Euro pro Monat x 6 Monate) mit den gesetzlichen Verzugszinsen ab dem Tag nach dem Tag, an dem die jeweilige Miete fällig wurde, d. h. ab dem 1DieTag jedes Mietmonats und bis zur vollständigen Bezahlung.
AUFERLEGEN die Gerichtsgebühr für den Erlass dieses Beschlusses an den Beklagten, die dieser in Höhe von ………………… Euro festlegt.
ERINNERT an den Beklagten den Antrag, dass dieser Beschluss ein vollstreckbarer Titel ist und seine Ausführung im Hinblick auf die Erfüllung der Miete nach Ablauf von zwanzig (20) Tagen nach Zustellung einer Kopie des vorliegenden Beschlusses an ihn erfolgen kann Vollstreckung prüfen und dass er das Recht hat, innerhalb einer Frist von fünfzehn (15) Arbeitstagen nach Zustellung beim zuständigen Gericht Einspruch dagegen einzulegen.
Herausgegeben und veröffentlicht in Thessaloniki am 11.11.2021
…. EIRINODIKIS ….. SEKRETÄR
Thomas Steph. Sommer
MDE-Anwalt
Mindest. Doktor der Rechtswissenschaften, AUTH