Da derzeit mehrere Ausschreibungen für die Teilnahme an ASEP-Wettbewerben laufen, geben wir Ihnen hier einige nützliche Hinweise, worauf Sie bei der Bewerbung und der Einreichung Ihrer entsprechenden Unterlagen achten sollten.
Zunächst ist eine gründliche Untersuchung der entsprechenden Bekanntmachung erforderlich, die die Qualifikationen für die Ernennung die in der Person der Antragsteller erfüllt sein müssen, die erforderlichen Belege Und die strengen Fristen für die Teilnahme am Wettbewerb.
Es gibt viele Fälle, in denen Kandidaten disqualifiziert wurden. aus formalen Gründen, etwa die Nichtzahlung einer Gebühr von 3 Euro, die Voraussetzung für die Antragstellung war.
Besondere Aufmerksamkeit ist weiterhin erforderlich hinsichtlich die Registrierung im Ausland erworbene Qualifikationen, um sicherzustellen, dass Sie alle erforderlichen zusätzlichen Belege eingereicht haben, und zwar:
a) den anzuerkennenden akademischen Abschluss in einer amtlich beglaubigten Fotokopie und einer amtlichen Übersetzung,
b) eine Fotokopie des registrierten oder eingereichten entsprechenden Antrags auf Anerkennung, der bei der Interdisziplinären Organisation für die Anerkennung akademischer Titel und Informationen (DOATAP) oder der Unabhängigen Abteilung für die Umsetzung europäischer Gesetzgebung des Ministeriums für Bildung und religiöse Angelegenheiten (ATEEN) eingereicht wurde, und
c) die entsprechende Anerkennungsurkunde des im Ausland erworbenen Titels
sowie alle in der jeweiligen Bekanntmachung ausdrücklich vorgesehenen Unterlagen.
Wichtig ist zudem die Einhaltung aller formalen und inhaltlichen Voraussetzungen. Übersetzung und Validierung der relevanten Dokumente, da Auslassungen oder Fehler in diesem Prozess dazu führen können, zur Ablehnung Ihres Antrags.
Bitte beachten Sie, dass für Ihre Teilnahme an ASEP-Wettbewerbsausschreibungen Folgendes erforderlich ist: Registrierung im entsprechenden elektronischen Register, in dem Sie neben Ihren persönlichen Daten auch Angaben zu Ihrer Berufserfahrung, Ihrem Fremdsprachennachweis und anderen Qualifikationen mit den entsprechenden Nachweisen machen müssen.
Schließlich müssen Sie beim Ausfüllen des Antrags auf der elektronischen ASEP-Plattform besonders sorgfältig bei der Eingabe der Informationen sein, da Die Prüfung erfolgt in der Regel elektronisch und es ist möglich, dass auf Sie zutreffende Qualifikationen oder besondere Umstände nicht berücksichtigt werden können aufgrund falsches Ausfüllen des entsprechenden Feldes.
Unsere Kanzlei übernimmt die Organisation des gesamten Prozesses der Datenregistrierung im elektronischen Register, Übersetzungsowie Validierung der erforderlichen Belege und Einreichung des Antrags.
Varvara Eleftheriadou
Rechtsanwalt
Postgraduiertenprogramm <<Internationale und Europäische Rechtswissenschaften>>