+30 211 1103043 +30 2310 250060
·
[email protected]
·
MONTAG - FREITAG 09:00-21:00 Uhr
EINEN TERMIN VEREINBAREN

Verjährungsfristen bei Steuerhinterziehungsdelikten – Die Nr. 1992/2021 Entscheidung des Dreigliedrigen Strafgerichtshofs von Thessaloniki

Mit seiner Entscheidung Nr. 1992/2021 hat das Gericht von Thessaloniki in einem von unserer Kanzlei erfolgreich bearbeiteten Fall die strafrechtliche Verfolgung der Vergehen der Ausstellung und Entgegennahme fiktiver Rechnungen für die Jahre 2007, 2008 und 2009 endgültig eingestellt.

Insbesondere akzeptierte es den Antrag der Verteidigung, den Beginn der Verjährungsfrist vom Zeitpunkt des Bußgeldbescheids auf den Zeitpunkt der Begehung der Tat zu verlagern, und begründete dies mit das Prinzip des günstigsten Rechts. 

Rechtsanwalt. Thomas St. Thomas St. Kalokyris (AM 11982 DSTH) 

Auszug aus der Entscheidung: 

 

 

Aktuelle Artikel

Δεκτή Έφεση και Ακύρωση Διαταγής Πληρωμής λόγω καταχρηστικότητας (281ΑΚ) – Η 4326/2025 Απόφαση του Εφετείου Αθηνών
27 August 2025
Ανατροπή πλειστηριασμού – Η 1018/2025 Απόφαση Πρωτοδικείου Τρικάλων
5 August 2025
Stornierung von Zahlungsanweisungen und Schecks – Entscheidung 8677/2025 des Gerichts erster Instanz von Thessaloniki
7. Juli 2025

Kategorien

de_DEGerman